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Innere Verwaltung

Hauptwohnung, anmelden


Kurzinformationen

Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in der Gemeinde nach Zuzug aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Der Meldeschein muss dann nur von einer Volljährigen der einziehenden Personen unterschrieben sein. Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift jedes der Einziehenden erforderlich.


Beschreibung

Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und Reisepass der meldepflichtigen Person) Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dieses gilt insbesondere für die lohnsteuerrelevanten Angaben. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen. Für Binnenschiffer und Seeleute, Soldaten mit weniger als zweijähriger Dienstzeit und ähnliche Dienstverhältnisse, Aufenthalte in Beherbergungsstätten und Krankhäusern/Heimen sind gemäß Bundesmeldegesetz gesonderte Regelungen zu beachten. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung innerhalb und außerhalb der der Stadt Friedland

 

1.1 Bei der Anmeldung ist mitzubringen:

Personalausweis und Reisepass bzw. Kinderreisepass

 

1.2 Bei der Ummeldung ist mitzubringen:

Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden)

 

1.3 Abmeldungen:

  • Die Abmeldung entfällt bei Wegzug innerhalb Deutschlands

  • Bei mehreren Wohnungen kann die Abmeldung einer Wohnung bei jeder Meldebehörde getätigt werden, in dessen Meldebezirk die Person gemeldet ist

  • Bei Wegzug ins Ausland besteht weiterhin die Abmeldepflicht

  • Bei der Abmeldung ist mitzubringen:
    Personalausweis und Reisepass

1.4 Meldefrist und Gebühren

Die Meldefrist beträgt für An-, Ab-, und Ummeldungen jeweils zwei Wochen. Gebühren fallen bei fristgerechter An-, Ab-, und Ummeldung keine an.



Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Drews
Lindenstraße 13
Telefon (033676) 609 15