Teilen auf Facebook   Druckansicht öffnen
 

Aufruf an alle Hundehalter zur Anmeldung ihres Hundes - Übergangsfrist bis 31. Mai 2024

Meldung aus Friedland (Niederlausitz)

In der Stadt Friedland und ihrer Ortsteile sind rund 450 Hunde offiziell zur Hundesteuer angemeldet. Alle Friedländer Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihren Hund innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn der Haltung zur Hundesteuer anzumelden. Da erfahrungsgemäß einige Hundehalter dieser Pflicht nicht nachkommen, kann von einer hohen Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde ausgegangen werden.

Aus diesem Grund wird die Stadtverwaltung eine Hundezählung durchführen.

Eine unterlassene Anmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Stadt Friedland geahndet werden kann. Wie bei allen Steuervergehen wird dafür, nach Einzelfallprüfung, ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro festgesetzt. Die Höhe des Bußgeldes bemisst sich unter anderem danach, wie lange der Hund nicht angemeldet wurde.

 

Den Hundehaltern, die es bisher versäumt haben, ihren Hund anzumelden, soll nun die Gelegenheit gegeben werden, diese nachzuholen. Zwar muss die Hundesteuer bei rückwirkender Anmeldung nachträglich ab Aufnahme des Hundes entrichtet werden, es wird jedoch zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2024 eingeräumt, in der davon abgesehen wird, zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen.

 

Die An- und Abmeldung des Hundes kann schriftlich, persönlich oder per E-Mail () erfolgen. Das Formular finden Sie auf der Webseite der Stadt Friedland www.friedland-nl.de (Stadtverwaltung-Formulare-Hundesteuer), ebenso die Hundesteuersatzung (Stadtverwaltung-Satzungen-Hundesteuersatzung).

 

 

Maik Koschack

Bürgermeister