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Kommunale Wärmeplanung

Update 22.06.26: Die kommunale Wärmeplanung wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 15.06. mit großer Mehrheit angenommen. Vielen Dank an alle, die sich eingebracht haben.


Am 19.05. wurde die kommunale Wärmeplanung im Hauptausschuss vorgestellt und besprochen. Unten finden sie die Klarstellung zu den geäußerten Bedenken und alle weiteren Unterlagen.

 

Sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Friedland,

 

die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument, um die Energieversorgung unserer Stadt zukunftsfähig, klimaneutral und kostengünstig zu gestalten. Gleichzeitig wirft sie Fragen auf: Was bedeutet der Beschluss der Wärmeplanung konkret für mich? Und welche Handlungsoptionen bleiben erhalten? 

 

1. Was die Wärmeplanung NICHT bewirkt: Kein Verbot von Heizsystemen

Ein häufiges Missverständnis ist, dass der Beschluss der Wärmeplanung sofort zu Verboten oder Einschränkungen für fossile Heizungen führt. Das ist nicht der Fall. Die Wärmeplanung selbst legt lediglich die strategische Ausrichtung der Wärmeversorgung für Friedland fest. Sie verbietet keine konkreten Heizsysteme, sondern schafft Rahmenbedingungen für eine klimaneutrale und wirtschaftliche Wärmeversorgung.

  • Gasheizungen bleiben möglich: Durch die vorgesehene Einspeisung von Biomethan können bestehende Gasheizungen auch über 2045 hinaus weiterbetrieben oder neue eingebaut werden – sie erfüllen dann die gesetzlichen Anforderungen.

  • Fachberatung vor Einbau: Unabhängig vom Wärmeplan gilt seit 2024 die Pflicht, vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung eine Fachberatung wahrzunehmen um diese Entscheidung auf einer verlässlichen und objektiven Grundlage treffen zu können.

  • Keine gängige Heizungsform wird durch die Wärmeplanung verboten. Die Entscheidung für oder gegen eine Heizungsform liegt weiterhin bei den Eigentümern.

2. Keine Verkürzung der Übergangsfristen durch den Wärmeplan

Im Hauptausschuss wurde die Befürchtung geäußert, dass der Beschluss der Wärmeplanung die 65 %-EE-Regelung des GEG vorzeitig auslöst und damit die Möglichkeit nimmt, bis zum 30.06.2028 noch fossile Heizungen einzubauen.

 

Das stimmt nicht.

  • Der Beschluss der Wärmeplanung löst keine vorzeitige Geltung der 65 %-Regelung aus.

  • Die Übergangsfrist bleibt bis zum 30.06.2028 bestehen – unabhängig davon, wann Friedland seinen Wärmeplan beschließt.

  • Erst wenn die Kommune zusätzlich zum Wärmeplan ein Gebietsausweisungsverfahren (z. B. für ein Wärmenetz oder Wasserstoffgebiet) beschließt, kann dort die 65 %-Regelung vorzeitig gelten.

 

Die Klarstellung, dass der Wärmeplan allein keine vorzeitigen Fristen auslöst, wird vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW Halle), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie dem BBSR bestätigt:

  • KWW Halle: Falschinformationen WPG & GEG-Fristen
    „Entgegen vielen Berichten und Erläuterungen treten die Regelungen des GEG
    zum Einbau neuer Heizungen nicht vorzeitig in Kraft, wenn der Wärmeplan bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist veröffentlicht wird.“

  • BMWE: FAQ zum GEG unter Punkt 1:
    „Wird in einer Kommune eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auf der Grundlage eines Wärmeplans schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 getroffen, wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien schon dann verbindlich.
    Der Wärmeplan allein löst diese frühere Geltung der Pflichten des GEG jedoch nicht aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die veröffentlicht sein muss."

  • BBSR: Übergangsfristen im GEG
     BBSR - Übergangsfristen im GEG

Fazit: Wer bis zum 30.06.2028 noch eine fossile Heizung einbauen möchte, kann das auch nach dem Beschluss der Wärmeplanung tun – unter den gleichen Bedingungen wie bisher.


3. Warum ein frühzeitiger Beschluss sinnvoll ist: Vorteile für Friedland

 

Ein zügiger Beschluss der Wärmeplanung bringt uns konkrete Vorteile:

  • Strategische und kostengünstige Wärmeversorgung:
    Ohne Wärmeplan kann die Stadt keinen Förderantrag für eine Machbarkeitsstudie stellen. Ohne Studie gibt es kein Wärmenetz – und
    ohne Wärmenetz keine Option, Gebäude im Stadtkern klimaneutral zu versorgen. Eine Verzögerung um zwei Jahre kostet uns reale
    Förderchancen und damit Geld.

  • Planungssicherheit:
    Der Wärmeplan gibt Klarheit, welche Wärmeversorgungsoptionen in Zukunft möglich sind. Das erleichtert Entscheidungen für Sanierungen oder Neubauten.

  • Deutliches Zeichen der strategischen Ausrichtung:
    Friedland zeigt damit, dass es die Energiewende aktiv mitgestaltet.

  • Förderung lokaler Wertschöpfung:
    Durch die Nutzung regionaler Rohstoffe (z. B. Biomethan oder Holz) bleibt die Wertschöpfung in der Region und stärkt die lokale Wirtschaft.

  • Langfristige Heizkosteneinsparungen:
    Ein klimaneutrales Wärmenetz oder der Anschluss an erneuerbare Energien senkt die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und damit langfristig die Heizkosten.

 

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Hanno Pape
Stellvertretender Bürgermeister
Stadtverwaltung Friedland
Lindenstraße 13
15848 Friedland
Tel.: 033676/60930
Fax: 033676/60928
Mail:
Web: www.friedland-nl.de/nachhaltigkeit


Seit dem 01.04.2025 läuft die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Friedland und seine Ortsteile im Rahmen der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung. Diese regelt unter anderem, dass das Land sämtliche entstehenden Kosten übernimmt.

Der Gesetzgeber schreibt verpflichtend die Erstellung von kommunalen Wärmeplanungen bis 30.06.2028 vor. Friedland ist also früh dran. Die Umstellung der immer teurer werdenden und importabhängigen fossilen Wärmeversorgung auf eine mittel- bis langfristig günstigere erneuerbare und CO2-Neutrale Wärmeversorgung ist nicht nur finanziell sinnvoll, sie dient auch dem Schutz von Klima und Umwelt, unser aller Gesundheit und bringt die Wertschöpfung nach Deutschland zurück.

Hier früh dran zu sein schafft für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zügig Planungssicherheit in Hinblick auf die Wärmeversorgung.
Konzepte und Möglichkeiten gibt es viele. Hier gilt es für Friedland mit seinen vielen Ortsteilen tragfähige Lösungen zu finden und möglichst jeden und jede dabei mitzunehmen.

Die kommunale Wärmeplanung dient den Zielen 1, 3, 7, 8, 9, 11, 12 und 13 und damit mehr als der Hälfte der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Die Wärmewende ist neben der Energiewende die wesentliche Maßnahme im Kampf gegen die Klimakrise.

 

Neben der Präsentation steht nun auch das Protokoll zur  2. Beteiligungswerkstatt zum Download bereit. 

Unten finden Sie auch den Link für den öffentlichen Zugriff auf den Digitalen Zwilling der Stadt Friedland. 

Die Zugangsdaten sind:

E-Mail Adresse:

Passwort:  kCS6oBcvdn5YgLCinoWE

 

Die kommunale Wärmeplanung von Friedland ist fertig

Friedland hat seine kommunale Wärmeplanung erfolgreich abgeschlossen – ein wichtiger Meilenstein für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung. Seit April 2025 wurde die vom Land Brandenburg finanzierte Planung erarbeitet. Friedland gehört hierbei zu den Vorreitern, denn alle Kommunen müssen bis Juni 2028 eine solche Planung vorlegen. Das schafft für Bürger und Unternehmen Planungssicherheit zur zukünftigen Wärmeversorgung.

Die Wärmewende ist für Friedland entscheidend, da die bisherige Wärmeversorgung größtenteils auf fossilen Brennstoffen basiert – teuer, klimaschädlich und importabhängig. Was das bedeutet, zeigt der aktuelle Blick auf die Sprit- und Gaspreise. Die Wärmeplanung zeigt Wege zu erneuerbaren, CO₂-neutralen Wärmequellen, die langfristig günstiger sind und die regionale Wertschöpfung stärken. Sie unterstützt die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.

Ein zentraler Baustein ist die geplante Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz. Dazu wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 23. März der Aufstellungsbeschluss für die dazu notwendige Erweiterung der Biogasanlage in Friedland mit deutlicher Mehrheit gefasst. Biomethan ist sofort nutzbar, klimaneutral und stärkt lokale landwirtschaftliche Betriebe. Es sorgt für Versorgungssicherheit und bietet die Möglichkeit, auch über 2045 hinaus die bestehenden Gasheizungen weiter zu betreiben.

Jeder Ortsteil wurden individuell betrachtet. Im Kern des Ortsteils Friedland soll über eine geförderte Machbarkeitsstudie in den nächsten beiden Jahren die Möglichkeit eines Nahwärmenetzes geprüft werden. Für alle anderen Ortsteile sind dezentrale Lösungen vorgesehen, über Wärmepumpen bis zu Biomethan und Solarthermienutzung. Ziel ist es, möglichst viele Bürger einzubeziehen und realistische Lösungen umzusetzen. 

Die fertige Wärmeplanung soll im nächsten Schritt in einer Arbeitsgruppe oder im Ausschuss nochmal mit den Stadtverordneten abgestimmt und in der nächsten Stadtverordnetenversammlung formal beschlossen werden. Die gesetzliche Verpflichtung ist mit dem Abschluss der Wärmeplanung jedoch bereits erfüllt und Friedland hat gezeigt, dass es sich strategisch, sozial und wirtschaftlich verantwortungsvoll auf die Wärmewende vorbereitet. 

 

Download/Link:

 Digitaler Zwilling

 Protokoll zur 2. Beteiligungswerkstatt vom 30.09.2025 

 Workshop 2. Beteiligungswerkstatt 30.09.2025

 Protokoll zur 3. Beteiligungswerkstatt vom 18.03.2026 

 Workshop 3. Beteiligungswerkstatt 18.03.2026

 Wärmeplanung Friedland

 Auszug Maßnahmenkatalog