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Friedland gemeinsam gestalten – Ein Dankeschön zum Start

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Friedland und seiner Ortsteile,

 

seit dem 7. Oktober 2025 darf ich das Amt der Bürgermeisterin unserer Stadt ausüben – eine Aufgabe, die ich mit großem Respekt, Freude und Verantwortungsbewusstsein übernommen habe. Für das mir entgegengebrachte Vertrauen bei der Wahl möchte ich mich herzlich bei Ihnen allen bedanken.

In den vergangenen Wochen und Monaten hatte ich die Gelegenheit, bei zahlreichen Gesprächen in unseren Ortsteilen viele engagierte, kritische und interessierte Bürgerinnen und Bürger kennenzulernen. Dabei wurden wichtige Themen, Sorgen und Wünsche an mich herangetragen, die ich nicht vergessen habe. Sie sind für mich Auftrag und Motivation zugleich.

Mir ist bewusst, dass in unserer Verwaltung ebenso wie in unseren Ortschaften zahlreiche Aufgaben darauf warten, angepackt zu werden. Gemeinsam mit meinem Team möchte ich diese Herausforderungen mit klarem Blick, Prioritätensetzung und der nötigen Transparenz angehen. Dabei ist es mir besonders wichtig, den offenen Dialog mit Ihnen fortzusetzen.

Friedland hat viel Potenzial – und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, mit Engagement und einem respektvollen Miteinander, unsere Stadt weiterentwickeln können.

Ich freue mich auf die kommenden Jahre der Zusammenarbeit mit Ihnen und lade Sie ein, sich weiterhin aktiv in unsere Stadt einzubringen.

 

Ihre

Karolin Lisiecki
Bürgermeisterin der Stadt Friedland

Stadtverwaltung Friedland

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt wünschenswert.

Telefon 033676/60915 oder E-Mail an

 

Für Gewerbeangelegenheiten vereinbaren Sie bitte zwingend einen Termin.

Telefon 033676/60910 oder E-Mail an

 


Bitte beachten Sie die Schließzeiten der Stadtverwaltung:

  • Die Stadtverwaltung Friedland schließt am 11.12.2025 bereits um 12:00 Uhr.

  • Die Stadtverwaltung Friedland bleibt vom 22.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen. 

    Ab 05.01.2026 sind wir wieder für Sie da.

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Oder-Spree zur Geflügelpest vom 28.10.2025

 

Aufgrund des verstärkten Auftretens von hochpathogener Aviärer Influenza (AI - Geflügelpest) in Nutzgeflügelbeständen und bei Wildvögeln in Deutschland erlässt der Landkreis Oder-Spree, vertreten durch den Landrat, dieser vertreten durch das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Veterinäramt) aufgrund von Gefahr im Verzug im Wege der Notbekanntmachung nach § 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) nachfolgende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Geflügelpest vom 28.10.2025.

 

Tote oder kranke Wildvögel dürfen nicht mit bloßen Händen berührt oder eingesammelt werden. 

Bitte melden Sie entsprechende Funde dem Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises bzw. dem Ordnungsamt der Stadt Friedland.

Bitte geben Sie eine Standortmitteilung via Google-Maps Screenshot oder Koordinaten an:

Telefon: 03366 35 - 1901 (Montag - Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr)

Telefon: 033676 - 609 14 (Feiertags, Samstag und Sonntag 09:00-16:00 Uhr)

 

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28.10.2025

Merkblatt für Geflügelhalter

Merkblatt Nutzgeflügel schützen

Kommunale Wärmeplanung

Update 07.10.25: Am 30.September fand im Ratssaal die 2. Beteiligungswerkstatt zur Kommunalen Wärmeplanung statt.
Unten finden Sie die dazugehörige Präsentation. 

Seit dem 01.04. läuft die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Friedland und seine Ortsteile im Rahmen der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung. Diese regelt unter anderem, dass das Land sämtliche entstehenden Kosten übernimmt.

Der Gesetzgeber schreibt verpflichtend die Erstellung von kommunalen Wärmeplanungen bis 30.06.2028 vor. Friedland ist also früh dran. Die Umstellung der immer teurer werdenden und importabhängigen fossilen Wärmeversorgung auf eine mittel- bis langfristig günstigere erneuerbare und CO2-Neutrale Wärmeversorgung ist nicht nur finanziell sinnvoll, sie dient auch dem Schutz von Klima und Umwelt, unser aller Gesundheit und bringt die Wertschöpfung nach Deutschland zurück.

Hier früh dran zu sein schafft für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zügig Planungssicherheit in Hinblick auf die Wärmeversorgung.
Konzepte und Möglichkeiten gibt es viele. Hier gilt es für Friedland mit seinen vielen Ortsteilen tragfähige Lösungen zu finden und möglichst jeden und jede dabei mitzunehmen.

Die kommunale Wärmeplanung dient den Zielen 1, 3, 7, 8, 9, 11, 12 und 13 und damit mehr als der Hälfte der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Die Wärmewende ist neben der Energiewende die wesentliche Maßnahme im Kampf gegen die Klimakrise.

 

Download:

 

 Workshop 30.09.2025

 

 

 

Infos zur Grundsteuer 2025

Kontaktdaten und Formulare finden sie unter Finanzen & Controlling

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

falls Sie Fragen zur Festsetzung der Messbeträge der Grundsteuer haben, bitte ich Sie, sich mit dem Finanzamt Frankfurt (Oder) in Verbindung zu setzen.

Die Stadt Friedland hat keinen Einfluss auf die Höhe der festgelegten Messbeträge zur Grundsteuer. 

Wir bitten in diesen Fällen Abstand von Anrufen und E-Mails zu nehmen.

Eventuell bereits gezahlte Vorauszahlungen werden verrechnet.

 

Franke

SB Steuern/Finanzen


Antworten auf häufig gestellte Fragen und Hinweise zum Grundsteuerbescheid:

 

Erben-/Grundstücksgemeinschaften:

  • Für das Grundsteuerobjekt ist die Erben-/Grundstücksgemeinschaft Steuerschuldner.

  • Alle Mitglieder einer Erben-/Grundstücksgemeinschaft sind Gesamtschuldner der Grundsteuer, d.h. die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist nicht von jedem einzelnen Mitglied der Erben-/ Grundstücksgemeinschaft zu zahlen, sondern nur von einer Person.

  • Ansprüche desjenigen Gesamtschuldners, der die Grundsteuer bezahlt hat, sind gegenüber den übrigen Gesamtschuldnern im Innenverhältnis privatrechtlich zu klären.

  • Eine anteilsmäßige Forderung der Grundsteuer gegen jedes einzelne Mitglied der Erben-/Grundstücksgemeinschaft durch die Stadt Friedland ist nicht möglich.

  • Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Grundsteuer zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen überweisen oder ob diese von einem Konto abgebucht werden sollen.

  • Im Falle der Abbuchung entscheiden Sie bitte gemeinsam als Eigentümergemeinschaft, welche Bankverbindung (SEPA-Lastschriftmandat) hinterlegt werden soll.


Bitte überprüfen Sie die angegebene Bankverbindung auf Ihrem Grundsteuerbescheid.

  • Die Bankverbindung ist korrekt:
    Sie brauchen nichts zu veranlassen.

  • Ich möchte meine Bankverbindung ändern:
    Hierzu müssen Sie unser SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausfüllen. Dies erhalten Sie auf unserer Homepage oder in der Stadtverwaltung.

  • Es ist keine Bankverbindung angegeben, aber ich habe einen Dauerauftrag:
    Überprüfen Sie bitte Ihren Dauerauftrag und passen diesen ggf. an.

  • Eine Bankverbindung ist nicht angegeben und ich habe auch keinen Dauerauftrag:
    Sie können die Grundsteuerbeträge überweisen, einen Dauerauftrag bei Ihrer Hausbank einrichten oder Sie füllen unser SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus.


Die Berechnung der Grundsteuer

  • Messbetrag:
    Der für die Berechnung der Grundsteuer ausschlaggebende Messbetrag wurde vom Finanzamt Frankfurt (Oder) festgelegt und beruht auf den Angaben in der eingereichten Grundsteuererklärung.

  • Hebesatz:
    Grundsteuer A:   260 %
    Grundsteuer B:   400 %

 

ACHTUNG:

➔ Sollte die berechnete Jahressteuer massiv gestiegen sein, dann kontrollieren Sie bitte die Angaben zur Fläche (Grundstücksgröße, Wohnfläche) auf Ihrem Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid. Zur Klärung wenden Sie sich bitte mit entsprechenden Nachweisen (Nachweise Grundstücksgröße: z. B. Kaufvertrag, Kopien der Grundbuchblätter; Nachweise Wohnfläche: z. B. Bauplan, Grundriss, Nebenkostenabrechnung) an das Finanzamt Frankfurt (Oder).