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Pässe

Datenschutz-Informationspflicht gem. Art.13 Datenschutz-Grundverordnung

Bürgerbüro

Pässe


Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten für meldepflichtige Personen  gemäß Passgesetz/gemäß Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Deutsche i. S. des Art 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Die Passpflicht nach dem Passgesetz (PassG) erfüllt, wer einen gültigen Pass i. S. des § 1 Abs. 2 des PassG besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht. Die Passpflicht kann darüber hinaus auch erfüllt werden durch die nach § 7 der Passverordnung zugelassenen Ausweise als Passersatz. Wer weine Verpflichtung, einen Pass zu besitzen, nicht erfüllt oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden.

 

1.    Verantwortliche

Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Friedland, vertreten durch den Bürgermeister,

Lindenstr. 13

15848 Friedland

Tel: 033676 6090

e-mail:

Internet: www.friedland-nl.de

Umsatzsteuer-ID: DE 318134773


1.1.    Verantwortliche Stelle

Die personenbezogenen Daten werden durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Stadt Friedland verarbeitet:
Innere Verwaltung
Bürgerbüro
Lindenstr. 13

15848 Friedland

 

Frau Schulz/Frau Sündermann
Tel: 033676 60915

e-mail:
e-mail:
 

2.    Datenschutzbeauftragter

Innere Verwaltung
Frau Sradnick
Lindenstr. 13
15848 Friedland
Tel. 033676 60918

e-mail:

 

3.    Zweck und Rechtsgrundlagen

Die Passbehörde verarbeitet nach Art. 6 Abs. 1 lit. E, Abs. 2 und Abs. 3 lit. B sowie Art. 9 Abs. 2 lit. G DSGVO i. V. m. § 33 Abs. 1 PassG personenbezogene Daten der Passinhaber und speichert diese im Passregister zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-, Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG.
Die Passbehörde verarbeitet nach Art. 9 Abs. 2 Unterabsatz 1 lit. G DSGVO i. V. m § 4 PassG das Lichtbild sowie die Fingerabdrücke der betroffenen Person. Diese Daten werden bei der passpflichtigen Person erhoben und zur Herstellung des Dokuments sowie auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Dokuments verarbeitet. Die Verarbeitung der Fingerabdrücke sowie der in § 4 Abs. 3 PassG genannten Daten erfolgt auf dem elektronischen Speicher und Verarbeitungsmedium des Passes.

 

4.    Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten ergibt sich aus § 6 Abs. 2 PassG. Unrichtige Angaben führen zur Ordnungswidrigkeit (§ 25 PassG).

 

5.    Datenübermittlungen

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Pass oder mit Hilfe des Passes dürfen ausschließlich erfolgen durch Behörden, die zur Identitätsfeststellung berechtigt sind sowie durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen zur Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben und Berechtigungen. Die Passbehörde darf nach Maßgabe des PassG, insb. § 22 PassG, an andere öffentliche Stellen aus dem Passregister Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.
Gemäß § 1 Abs. 5 PassG erfolgt die Passherstellung nach den Bestimmungen des Bundesministeriums des Innern durch die Bundesdruckerei GmbH. Zum Zwecke der Passherstellung werden die Daten gem. § 6a PassG an den Passhersteller übertragen.

 

6.    Speicherfristen

Personenbezogene Daten im Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Passes, höchstens jedoch bis zu 5 Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Passes, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen. Für die Passbehörde bei der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben beträgt die Frist 30 Jahre.

 

7.    Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Datenberichtigung, insofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO zutrifft.

 

8.    Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow


Tel: 033203 3560
Telefax: 033203 35649
e-mail:
Internet: www.lda.brandenburg.de


Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.