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Finanzwesen, Controlling, Bau, Liegenschaften

Datenschutz-Informationspflicht gem. Art.13 Datenschutz-Grundverordnung

Finanzwesen, Controlling, Bau, Liegenschaften

1.    Verantwortliche
Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Friedland, vertreten durch den Bürgermeister,

Lindenstr. 13

15848 Friedland

Tel: 033676 6090

e-mail:

Internet: www.friedland-nl.de

Umsatzsteuer-ID: DE 318134773


1.1 Verantwortliche Stelle
Die personenbezogenen Daten werden durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Stadt Friedland verarbeitet:
Finanzwesen, Controlling, Bau, Liegenschaften
Lindenstr. 13

15848 Friedland
Tel. 033676 60922
Frau Lehmann
e-mail:
Tel. 033676 60924
Herr Schulz
e-mail:  

 

2.    Datenschutzbeauftragter
Innere Verwaltung
Frau Sradnick
Lindenstr. 13
15848 Friedland


Tel. 033676 60918

e-mail:

 

3.    Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen
Die Daten werden zum Zwecke der Erhebung von Realsteuern, kommunalen Aufwandsteuern, Gebühren und Nebenforderungen, einschließlich dazugehöriger Verwaltungsverfahren verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeit ergeben sich aus Art. 6(1) lit. C, e DSGVO und aus den nachfolgenden Darstellungen.


3.1 Realsteuerfestsetzung und –erhebung
Gewerbesteuer, Grundsteuer einschl. Nebenforderungen: § 1 Realsteuerverwaltungsübertragungsgesetz, §§ 1 (2), 2a Abgabenordnung (AO)


3.2 Festsetzung und Erhebung kommunaler Aufwandsteuern
Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer einschl. Nebenforderungen: § 3 Kommunalabgabengesetzt Brandenburg (KAG) i. V. m. den jeweils dazu erlassenen Satzungen der Stadt Friedland und § 5 (1) Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG)


3.3 Erhebung von Gebühren
Abfall-, Straßenreinigungsgebühren u. a. § 4 ff KAG i. v. m. der jeweils zutreffenden Satzung der Stadt Friedland.


3.4 Übernahme von Forderungen vor Zurechnung
Im Rahmen der Festsetzung bestehen Möglichkeiten zur Übernahme von Forderungen vor Zurechnungen z. B. Unterjährige Eigentumswechsel bei Grundstücken die Übernahme durch neue Eigentümer. Die in diesem Zusammenhang vorliegenden Verarbeitungstätigkeiten beruhen auf einer Einwilligung. Rechtsgrundlage bildet Art. 6 (1) lit. A DSGVO. Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeitet, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.

 

4.    Datenerhebung bei Dritten
Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person. Kommt die anzeige-, mitwirkungs- oder auskunftspflichtige Person ihren Pflichten nicht ausreichend nach, so ist die Verantwortliche zur Zweckerfüllung nach Nr. 2.1 bis 2.3 befugt, Auskünfte oder die Vorlage von Unterlagen bei Dritten einzuholen (§88a AO z. B. von Eigentümer/innen bzw. Vermieter/innen u. ä) und § 93 AO (für Nr. 2.2 und 2. 3 i. V. m. § 12 (1) Nr. 3 lit. A KAG). Erhebt die Verantwortliche Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschl. der Quellenangabe informiert, sofern die Informationspflicht nach Art. 14 (5) DSGVO nicht entfällt.

 

5.    Datenübermittlung
Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person. Über folgende Übermittlungsvorgänge wird zur Wahrung des Art. 13 (4) DSGVO informiert.

  • Auskunft zu Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung; GewO
  • Mitteilung von Grundsteuersachverhalten an das Finanzamt nach § 90 Abgabeordnung; AO
  • Weitergabe von Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern nach § 31 Abs. 3 AO
  • Mitteilung von Hundehaltern an Dritte in Schadensfällen nach § 12 Abs. 1 Pkt.1 c cc) Kommunalabgabengesetzt für das Land Brandenburg; KAG
  • Weiterleitung von Daten an Kreditinstitute im Rahmen des Zahlungsverkehrs und im Vollstreckungsverfahren u. a. nach § 38 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung; KomHKV

 

6.    Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)
Im Zusammenhang mit der Zweckerfüllung nach Nr. 3 erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

 

7.    Speicherfristen
Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Nr. 3 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.
Sofern nicht im Einzelfall abweichende Aufbewahrungsfristen gelten, löscht die Verantwortliche die personenbezogenen Daten spätestens 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die letzte Verarbeitungstätigkeit im Zusammenhang mit der betroffenen Person bzw. dem maßgebenden Steuer-, Abgabensachverhalt stattgefunden hat (Art. 5 (1) lit. e, Art. 17 (3) lit. e DSGVO i. V. m. § 147 AO und § 88a AO).

 

8.    Betroffenenrechte
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt zweckmäßiger Weise bei der unter Pkt. 1.1 oder sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Pkt. 2 benannten Stelle geltend zu machen sind. Die Betroffenenrechte können z. B. mit der Zweckerfüllung nach Nr. 3.1 durch §§ 32a ff. AO bzw. für die anderen zwecke nach §§ 10 ff. BbgDSG eingeschränkt sein. Wenn dem Anliegen nicht entsprochen werden kann, wird der betroffenen Person der Grund mitgeteilt, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

 

9.    Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung
Jede betroffene Person hat

  • neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten z. B. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 3 bis 8 dieser allgemeinen Information
  • nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen
  • den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern
  • unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.

 

10.    Widerspruch
Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchst. e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.

 

11.    Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts zu beschweren. Für die Zweckerfüllung nach Nr. 3. 1 und n. B. 3.4 – sofern ursächlich auf Nr. 3.1 beruhend, ist folgende Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig:
Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn
Tel. 0228 9977990
e-mail:


Für die Verarbeitungstätigkeiten aller weiteren Zwecke nach Nr. 3.2 bis 3.4, ist folgende Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Tel. 033203 3560
Telefax 033203 35649
e-mail
Internet www. lda.brandenburg.de

 

12.    Benachrichtigungen bei Verletzung des Datenschutzes
Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber, sofern keine rechtlichen Hinderungsgründe bestehen.