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Schiedsstelle

Die Schiedsstelle und ihre Aufgaben

Nach dem Brandenburgischen Schlichtungsgesetz ist in den folgenden Angelegenheiten durch die Schieds- und Gütestellen ein obligatorisches Schlichtungsverfahren durchzuführen:

  • in bestimmten Nachbarrechtsstreitigkeiten
  • bei Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre außerhalb von Presse/Rundfunk

Eine Schiedsstelle ist bei jeder Gemeinde eingerichtet.

 

 

Erst wenn die Verhandlung vor der Schieds- bzw. Gütestelle erfolglos war, ist die Klage zulässig.

 

 

 

Darüber hinaus nehmen die Schiedsstellen eine wichtige Funktion im Täter-Opfer-Ausgleich wahr. So muss mit der Erhebung einer Privatklage vor dem Amtsgericht - Strafrichter - eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung vorgelegt werden.

 

 

 

Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsgegner /die Antragsgegnerin wohnhaft ist (bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat).

 

 

 

Bei der zuständigen Schiedsperson reichen Sie einen formlosen
Antrag
auf Eröffnung des Schiedsverfahrens ein. Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:

 

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift
  • Name und Anschrift des Antragsgegners
  • Gegenstand und Grund des Streites

Sie können sich auch unmittelbar mit der Schiedsperson in Verbindung setzen, um in einem persönlichen Gespräch Ihr Anliegen vorzutragen. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann wird die Einzelheiten schriftlich festhalten und das Schlichtungsverfahren einleiten.

 

 

Aufgaben der Schiedsstellen

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, bestehende Streitigkeiten
außergerichtlich zu schlichten. Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser ist dann Grundlage für die Vollstreckung.

 

 

 

Wahl und Aufsicht

Die Schiedsleute (Vorsitzender und Stellvertreter) werden von der Gemeinde gewählt. Verpflichtet werden sie vom Direktor des Amtsgerichts, welcher auch die Aufsicht ausübt.

 

 

 

Schiedsperson

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 wurde Frau Sylvia Lange als Schiedsperson  für 5 Jahre gewählt.

 

Sprechzeiten:
Individuell nach Absprache

 

Kontakt:

Über das Büro des Bürgermeisters 033676/ 609-10 

 

Kontaktdaten

Anschrift: Lindenstraße 13
15849 Friedland
Telefon: Telefon (033676) 609 10
Telefax: Telefax 609 28
E-Mail:
Sprechzeiten:

Individuell nach Absprache

 

Mitarbeiter

Frau Herzog

Schiedsstelle
Telefon (033676) 609 10