Änderung zur 2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021

Mit Schreiben vom 09.06.2021 vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg wurden wir darüber informiert, dass sich die Landesregierung in der Kabinettsitzung am 25.05.2021 dafür entschieden hat, nicht länger an dem Appell festzuhalten, kein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen. Damit ist ab dem 01.06.2021 KEINE Erstattung von Elternbeiträgen nach der zweiten Richtlinie Elternbeitrag Corona durch das Land in den Fällen mehr vorgesehen, in denen die Eltern auf die Inanspruchnahme der Betreuung freiwillig bzw. bis zu 50 % der Betreuungsleistung verzichtet haben und deswegen von der Beitragspflicht ganz oder hälftig freigestellt wurden.

Das bedeutet, dass ab Juni 2021 wieder der reguläre Elternbeitrag fällig wird.