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Innere Verwaltung

Lagerfeuer, beantragen


Kurzinformationen

1 x 1 m Feuer sind unter Beachtung aller brandschutztechnischen Maßnahmen gebühren- und genehmigungsfrei.

Brauchtumspflege, wie Osterfeuer, Sonnenwendfeier u.a. sind anzeigepflichtig.

Weitere Auskünfte diesbezüglich erteilt das Ordnungsamt.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)
  • Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers
  • Genaue Ortsangabe
  • Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)
  • Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Fristen

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die rechtzeitig gestellt worden, d.h. mindestens 14 Tage vor Termin.

Gebühren

Feuer, die das Maß 1 x 1 m überschreiten und nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienen sind gebührenpflichtig.

Brauchtumsfeuer sind nur durch den Ortvorsteher anzeigbar!

Die Anzahl der Brauchtumsfeuer in den Orteilen ist begrenzt.


Ansprechpartner

Herr Krüger
Zimmer 14
Lindenstraße 13
Telefon (033676) 609 14